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   ArbG Ulm, 09.10.2007 - 2 Ca 192/07   

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https://dejure.org/2007,27929
ArbG Ulm, 09.10.2007 - 2 Ca 192/07 (https://dejure.org/2007,27929)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 09.10.2007 - 2 Ca 192/07 (https://dejure.org/2007,27929)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 2 Ca 192/07 (https://dejure.org/2007,27929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Tarifauslegung - Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem TVÜ-L für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf Entgeltfortzahlung bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankheitsfalle; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung bestimmt sich nach

    Auszug aus ArbG Ulm, 09.10.2007 - 2 Ca 192/07
    Denn jedenfalls bei Betriebskrankenkassen oder Ersatzkassen ist der Krankengeldanspruch freiwillig Versicherter satzungsmäßig teilweise ausgeschlossen (vgl. etwa die Sachverhalte der Entscheidungen des BSG, 26.6.2007 - B 1 KR 19/06 R - RegNr 28004, zitiert nach Juris; 26.6.2007, B 1 KR 37/06 R - SozR 4-0000, zitiert nach Juris).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

    Auszug aus ArbG Ulm, 09.10.2007 - 2 Ca 192/07
    Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und der Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (st. Rspr. zB BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 814/98 - BAGE 93, 229, zu 3 a d.G.).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 19/06 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Ausschluss - Krankengeldanspruch

    Auszug aus ArbG Ulm, 09.10.2007 - 2 Ca 192/07
    Denn jedenfalls bei Betriebskrankenkassen oder Ersatzkassen ist der Krankengeldanspruch freiwillig Versicherter satzungsmäßig teilweise ausgeschlossen (vgl. etwa die Sachverhalte der Entscheidungen des BSG, 26.6.2007 - B 1 KR 19/06 R - RegNr 28004, zitiert nach Juris; 26.6.2007, B 1 KR 37/06 R - SozR 4-0000, zitiert nach Juris).
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 270/97

    Ordentliche Kündigung (außerhalb KSchG)

    Auszug aus ArbG Ulm, 09.10.2007 - 2 Ca 192/07
    Wenn die Tarifpartner gesetzliche Begriffe übernehmen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie den Begriff in seiner allgemein gültigen Bedeutung - nämlich der des Gesetzes - gebraucht haben und nicht anders verstanden wissen wollten (BAG 5, 2.1998 - 2 AZR 270/97 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge Apotheken zu II 1 b dG., Rz. 16).
  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus ArbG Ulm, 09.10.2007 - 2 Ca 192/07
    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. BAG 27.10.2005 - 6 AZR 123/05 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90, BAG 15.8.2006 AP Nr. 1 zu § 84 LPVG Berlin, zu I.1 dG, Rz. 21).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2021 - 7 Sa 392/20

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit länger als 6 Wochen - freiwillig gesetzlich

    Der Beschäftigte " hat " einen solchen Anspruch, wenn der Anspruch an sich besteht, aber ruht (ArbG Ulm 9. Oktober 2007 - 2 Ca 192/07 - Rn. 26 ff., juris).

    Bei diesen privat versicherten Beschäftigten trat in der Regel ein Krankengeldbezug nach den versicherungsrechtlichen Bedingungen erst nach Ablauf der 26. Woche der Arbeitsunfähigkeit ein (ArbG Ulm 9. Oktober 2007 - 2 Ca 192/07 - Rn. 28., juris).

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